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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95 (https://dejure.org/1995,2141)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.08.1995 - 11 B 1957/95 (https://dejure.org/1995,2141)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 (https://dejure.org/1995,2141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Vollziehung einer bauaufsichtrechlichen Beseitigungsverfügung; Öffentliches Interesse; Vorwegnahme der Hauptsache; Beseitigung der Anlage; Substanzverlust

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 192
  • DÖV 1996, 382
  • BauR 1996, 236
  • BRS 57 Nr. 252
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85

    Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95
    etwa BayVGH, Beschluß vom 23.11.1984 - Nr. 26 CS 84 A. 1329 -, BRS 42 Nr. 221; Hess. VGH , Beschluß vom 29.5.1985 - 3 TH 815/85 - BRS 44 Nr. 206; Nieders.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.1994 - 1 M 1046/94

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Beseitigungsanordnung; Illegale bauliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95
    OVG, Beschluß vom 10.5.1994 - 1 M 1046/94 -, BauR 1994, 611 ; OVG Greifswald, Beschluß vom 2.11.1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.1993 - 3 M 89/93

    Abbruch; Abbruchverfügung; Sofortige Vollziehung; Beseitigungsverfügung; Haus;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95
    OVG, Beschluß vom 10.5.1994 - 1 M 1046/94 -, BauR 1994, 611 ; OVG Greifswald, Beschluß vom 2.11.1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608.
  • VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13

    Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, BauR 1996, 236 f. = juris, und vom 13. September 1996 - 11 B 1083/96 -, BRS 58 Nr. 128 = juris.
  • VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05

    Mobilheim im "Landgraben" muss beseitigt werden

    Wie nämlich die Antragsgegnerin in ihrer Verfügung zu Recht ausgeführt hat, geht von dem Mobilheim eine weit reichende negative Vorbildwirkung und damit ein Nachahmungseffekt aus (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, DÖV 1996, 382; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 - DÖV 2003, 637, 638).

    Von diesem Grundsatz kann aber dann abgewichen werden, wenn die bauliche Anlage ohne (wesentlichen) Substanzverlust beseitigt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 06. Juni 2002 - 3 TG 1056/02 -, juris).

  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11

    Kleine Gerätehütte im Außenbereich; Abrissverfügung; Anordnung der sofortigen

    Doch gilt dann etwas anderes, wenn der Widerspruch oder die Klage offensichtlich und nicht nur nach summarischer Prüfung keinen Erfolg haben kann, weil die angefochtene Verfügung offensichtlich rechtmäßig ist, das heißt unter keinen in Betracht kommenden Gesichtspunkten rechtlichen Bedenken begegnet, ( 2.1 ) und wenn für die sofortige Vollziehung der Abbruchverfügung ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt, das heißt wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, dass die Abbruchverfügung bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens umgesetzt wird ( 2.2 ; siehe hierzu OVG NW, Beschlüsse vom 12.01.1998, NVwZ 1998, 977, und vom 28.08.1995, NVwZ-RR 1996, 192, jew. m.w.N.; Nieders.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - 10 B 1394/05

    Sofortige Entfernung eines Baukörpers

    OVG NRW, Beschlüsse vom 28.8.1995 - 11 B 1957/95 - und vom 13.9.1996 - 11 B 1083/96 -.
  • OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines

    Hierbei kommt zum einen dem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zu, ob die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand entfernt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 - zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608, 609).

    Ob neben diesen Gesichtspunkten ferner auch zu berücksichtigen ist, dass das Vorhaben der Antragstellerin nicht in einer exponierten, weithin sichtbaren Lage (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252), sondern an einem allseits von Wald umgebenen und nur für Waldbenutzer einsehbaren Standort errichtet worden ist, kann hier dahinstehen.

  • OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 B 296/22

    Beseitigungsanordnung; sofortige Vollziehung; besonderes Vollzugsinteresse

    Soweit eine besondere Dringlichkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 4 m. w. N.) auch damit begründet wurde, dass von der zu beseitigenden Anlage eine "erhebliche Nachahmungswirkung (negative Vorbildwirkung)" ausgehe, erschließt sich das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls anhand der vorgelegten Akten nicht.

    Anders als etwa in dem vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 28. August 1995 (a. a. O.) entschiedenen Verfahren befinden sich die zu beseitigenden Anlagen nicht in einer besonders exponierten, von mehreren überörtlichen Straßen aus einsehbarer Lage an einem Flussufer, sondern abseits gelegen im Bereich einer Waldfläche.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2013 - 8 S 159/13

    Zu den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

    Soweit in der Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abbruchanordnung auch im Hinblick darauf bejaht worden ist, dass die Anlage ohne wesentlichen Substanzverlust - mit der Möglichkeit der anschließenden Wiederverwendung der Bauteile - beseitigt werden könne (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.08.1995 - 11 B 1957/95 - NVwZ-RR 1996, 192), lässt sich dem Vorbringen der Antragsgegnerin jedenfalls nicht entnehmen, dass eine derartige Beseitigung ohne wesentlichen Substanzverlust hier möglich wäre.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 10 S 17.11

    Wiederholter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

    Um dieser Gefahr der zeitweiligen Nutzung von offensichtlich formell und materiell illegalen Anlagen wirksam begegnen zu können, ist ein sofort sicht- und spürbares Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen illegale Grenzbauten erforderlich (vgl. zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung wegen einer besonderen Nachahmungswirkung etwa OVG Bln, Beschluss vom 21. Mai 1999 - OVG 2 S 3.99 -, BRS 62 Nr. 206; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 2 M 232/04 -, juris Rn. 5 f.; OVG NW, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, BRS 57 Nr. 252, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 M 1046/94 -, BRS 56 Nr. 208, juris Rn. 6 ff.; HessVGH, Beschluss vom 29. Mai 1985 - 3 TH 815/85 -, NVwZ 1985, 664, juris Rn. 31 f.; Finkelnburg/Dombert/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rn. 1288; zur Hinnahme von einem Substanzverlust in diesem Zusammenhang auch HessVGH, a.a.O., Rn. 35; OVG MV, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 -, NVwZ 1995, 608, juris Rn. 15 und Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 -, BRS 66 Nr. 196, juris Rn. 17).
  • VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03

    Beseitigungsanordnung eines formell und materiell illegalen Bauwagens

    Wie nämlich die Antragsgegnerin in ihrer Verfügung zu Recht ausgeführt hat, geht von dem Bauwagen - der ausweislich der in der Verwaltungsakte befindlichen Lichtbilder von der am Grundstück der Antragstellerin vorbeilaufenden Landesstraße L 431 bzw. dem zwischen der Straße und dem Grundstück befindlichen Rad-/Wirtschaftsweg gut einsehbar ist - eine negative Vorbildwirkung und damit ein Nachahmungseffekt aus (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, DÖV 1996, 382; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 -, DÖV 2003, 637, 638).

    Von diesem Grundsatz kann aber dann abgewichen werden, wenn die baulichen Anlagen ohne (wesentlichen) Substanzverlust beseitigt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995, a. a. O.; Hess.VGH, Beschluss vom 06. Juni 2002 - 3 TG 1056/02 -, Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 1 MB 24/13

    Bauordnungsverfügung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

    Eine rechtmäßige Beseitigungsanordnung kann u. a. dann für sofort vollziehbar erklärt werden, wenn die Beseitigung ohne wesentlichen Substanzverlust - mit der Möglichkeit der anschließenden Wiederverwendung der Bauteile -oder andere hohe Kosten zu bewerkstelligen ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.08.1995, 11 B 1957/95, NVwZ-RR 1996, 192; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.06.2012, 10 S 3.12, Juris).
  • OVG Thüringen, 13.05.1997 - 1 EO 609/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; öffentliches Interesse;

  • VGH Hessen, 26.03.2002 - 3 TG 481/02

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

  • VG Saarlouis, 13.09.2012 - 5 L 788/12

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anspruch eines Nachbarn auf Anordnung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1996 - 7 B 1363/96

    Anforderungen i.R.d. Nutzung der Dachfläche einer Garage als Terrasse

  • VG Frankfurt/Main, 14.01.2002 - 6 G 4893/01

    Vorläufiger Rechtsschutz bei drittbelastenden Verwaltungsakten, Vorwegnahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1999 - 7 B 1771/99

    Voraussetzung für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts

  • VG Mainz, 11.07.2006 - 3 L 492/06

    Unzulässigkeit eines Werbeschildes an einem Weinberg im Außenbereich; Stätte der

  • VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00

    Genehmigungsfreiheit eines Baumhauses als bauliche Anlage

  • VG Mainz, 10.01.2007 - 3 L 967/06

    "Ölwiese" in Mainz-Gonsenheim - Bauliche Anlagen im Landschaftsschutzgebiet zu

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